Vorgehensweise
1. Hörüberprüfung
Es wird zunächst eine detaillierte Untersuchung der Hörfähigkeit und der auditiven Wahrnehmungsfähigkeit des Kindes oder des Erwachsenen durchgeführt.
- Monaurale Hörüberprüfung
- Binauraler Hörüberprüfung
- Dichotischer Hörtest
Bei Tinnitus:
- Vertäuben
- Tinnitus- Matching
- Tinnitus- Verdeckungskurve
Bei Schwerhörigkeit:
- gegebenenfalls zusätzlich: Knochenleitungsmessung
- Vertäubung
2. Hören der individuell erstellten CD über Kopfhörer
Den Ergebnissen dieser Hörtests entsprechend wird individuell für das Kind/den Erwachsenen eine CD erstellt, die täglich ca. 10 Min. (Erwachsene 20 Min.) gehört wird. Diese CD´s sind mit speziell komponierter meist auf natürlichen Instrumenten produzierter Musik oder Geräuschen bespielt, die das ganze Klangspektrum mit den wichtigen Obertönen abdecken.
Dabei wird die Hörverarbeitung in den unterepräsentierten Hörbereichen gezielt mit anregenden Schwingungsmustern stimuliert.
Die CD´s sind dabei ganz auf die Auffälligkeiten der Hörkurve des Kindes/ Erwachsenen individualisiert, sodass ausschließlich nur diese Person sie längere Zeit über Kopfhörer hören darf!
3. Erneute Hörüberprüfung
Nach ca. 8 Wochen wird eine neue Höruntersuchung vorgenommen. In der Regel wiederholt sich die Hörüberprüfung und das Hören einer weiteren CD mehrmals. Je nach anfänglichem Hörergebnis kann dies von einem halben bis zu zwei Jahren dauern.